Leihordnung St.Hubertus und St.Pius X.

Die Gremien-Beschlüsse zu Ausleihe werden immer wieder nachgefragt. Sie wurde am 30.09.2010 überprüft und angepasst.

  • Beschlossen in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 26.04.1994.
  • Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 15.11.1994.
  • Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus vom 24.04.2001.
  • Änderung in der Sitzung des Ortsausschuss St.Hubertus und St.Pius X. vom 30.09.2010.

Leihordnung
St.Hubertus und St.Pius X.

  • Biersets (Tische und Bänke) Kostenlos an kirchliche Gruppierungen5.1 und Einrichtungen. An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen eine Leihgebühr von 5 EUR pro Set.

  • Bühne Die Bühne wird nicht an Privatpersonen verliehen. Kirchliche Gruppierungen in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« können sie kostenlos leihen. Weltliche Vereine müssen aus Flittard oder Stammheim oder Bruder Klaus sein und können sie gegen eine Gebühr von 5 EURO pro Bühnenteil ausleihen.

  • Musikanlage Die Musikanlage wird nur an kirchliche Gruppierungen der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« ausgeliehen.

  • Bräter Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen. An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.

  • Friteuse Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei «Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.

  • Wurstkocher/-warmhalter Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen eine Leihgebühr von 15,- EUR.

  • Sonstiges sinnvoll verleihbares Eigentum wird kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen verliehen, an nicht kirchliche gegen Erbittung einer Spende - dies entscheidet Joachim Hammes.

  • Die Möbel, insbesondere die Stühle und Tische der Pfarr- und Jugendheime werden nicht verliehen (die Zuständigkeit dazu liegt allerdings beim Kirchenvorstand).

In allen Fällen muß die ordentliche und sachgemäße Handhabe gewährleistet sein. Selbstverständlich kommt die Entleiherin für Beschädigungen etc. auf. Ein Weiterverleihen entliehender Gegenstände ist in keinem Fall gestattet.
Über Ausnahmen dieses Regelwerks entscheidet der Ortsausschuss(-Vorstand) in St.Hubertus und St.Pius X.

Eine Absprache zur Ausleihe ist frühzeitig mit Joachim Hammes zu treffen. Eine Ausleihe beispielsweise über 'Bekannte', 'Schlüsseldienst', 'KV-Mitglieder' etc. ist nicht gestattet.

Siehe auch unter: