Österliche Bußzeit
Der Kirchenvorstand im Jahr 2026.
Der Kirchenvorstand ist die juristische Person der Kirchengemeinde. Er
verwaltet die Finanzen, Grundstücke und Gebäude einschließlich der
Kirchengebäude.
Er ist der Gemeinde und dem Erzbistum gegenüber
verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen
Umgang mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln. Ebenfalls ist
er Arbeitgeber für die, bei der Pfarrgemeinde angestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. in den Pfarrbüros und den
Kindergärten.
Der Kirchenvorstand tagt in regelmäßigen Abständen in
nichtöffentlicher Sitzung, in der aktuelle Tagesordnungspunkte beraten
und in Beschlüssen rechtskräftig gemacht werden.
Er vertritt die
Interessen der Kirchengemeinde und ist auf die Vorschläge und
Anregungen aus der Gemeinde sowie die Mitarbeit von interessierten
Gemeindemitgliedern innerhalb gebildeter Kirchenausschüsse
(z.B. Finanzen, Kita oder Bau) angewiesen.
Mitglieder im Kirchenvorstand sind seit dem 09.11.2025:
Ansprechpartner der Kirchenausschüsse vor Ort sind: