Dies ist mein Gebot: Liebet einander, wie ich euch geliebt habe.

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Hausordnung für die Pfarrheime der Pfarrei St.Hubertus und Mariä Geburt

Hausordnung der Pfarrheime St. Hubertus + Mariä Geburt Stand Mai 2014

  1. Allgemeines
    • Die Pfarrheime sind Gebäude der o. g. Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus + Mariä Geburt und stehen allen kirchlichen Gruppierungen der Pfarrgemeinde zur Verfügung.
    • Auf Nachfrage und nach Einzelfallentscheidung können Sie auch von anderen christlichen Gruppierungen des Pfarrgebietes genutzt werden.
    • Mit dem Gebäude und all seinen Einrichtungsgegenständen ist immer pfleglich und schonend umzugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Ordnungsprinzip.
    • Eine Vermietung/Vergabe des Pfarrheimes bedarf prinzipiell und ohne Ausnahme einer Genehmigung des vom Kirchenvorstand beauftragen Raumausschusses.
  2. Hinweise zum Belegungsverfahren und zur Reservierung
    • Jede Belegung des Pfarrheims, egal von wem, ist in jedem Fall und ohne Ausnahme im Pfarrbüro anzuzeigen und dort abzustimmen.
    • Gottesdienstliche Veranstaltungen haben immer Vorrang vor allem anderen Aktivitäten.
    • Pfarrliche Veranstaltungen sind kostenfrei.
      • Sie werden von katholischen Gruppierungen oder Vereinen der Pfarre durchgeführt,
      • sind ohne Selbstzweck und/oder Gewinnerzielungsabsicht,
      • sollten Gewinne erzielt werden, müssen diese ausschließlich der Pfarrarbeit zu Gute kommen,
      Die Einnahmen –/Ausgabenrechnung ist auf Verlangen dem vom Kirchenvorstand beauftragten Raumausschuß vorzulegen.
    • Vermietung erfolgt an alle bisher nicht genannten Nutzer, insbesondere an Privatpersonen.
    • Sonderveranstaltungen sind
      • Veranstaltungen, die nicht unter die v. g. Punkte fallen,
      • daher grundsätzlich kostenpflichtig,
      • sind Veranstaltungen, deren Intention/Zielsetzung von der Pfarre unterstützt wird. Die GvO's und der Pfarrgemeinderat können entsprechende Veranstaltungen für die entsprechende Einstufung vorschlagen.
      • Über die Einstufung einer Veranstaltung als Sonderveranstaltung mit vom Mietvertrag evtl. abweichenden Konditionen (z. B. hinsichtlich Nutzungsdauer und Miete) entscheidet der vom Kirchenvorstand beauftragte Raumausschuß.
    • Die Bedeutung der Veranstaltung, und zweitrangig die Reihenfolge der Anmeldungen, ist ausschlaggebend.
    • Private Veranstaltungen (z. B. getarnte Geburtstagsfeiern) sind untersagt.
  3. Vermietung
    • Es besteht keinerlei Anspruch auf Vermietung gegenüber der Kirchengemeinde. Alle politischen Parteien sind von der Vermietung/Nutzung der Pfarr – und Jugendheime generell ausgeschlossen.
    • Die Nutzung der kirchlichen Räume für private Veranstaltungen und nicht pfarrliche Vereine ist teilweise möglich. Sie ist gebührenpflichtig. Die genauen Regelungen und Preise sind im Mietvertrag für das jeweilige Pfarrheim festgeschrieben. Sie können im Einzelfall vom Kirchenvorstand verändert werden.
    • Vorabbuchungen sind möglich, der Mietvertrag wird aber erst drei Monate vor der geplanten Veranstaltung schriftlich geschlossen. Er gilt erst dann als endgültige Zusage seitens der Kirchengemeinde.
    • Gemeindemitglieder werden bei der Vermietung bevorzugt.
  4. Abnahmekontrolle bei einer Vermietung
    Der Zugang zum Pfarrheim sowie die Schlüsselübernahme sind rechtzeitig mit dem Pfarrbüro abzuklären. Vor und nach den Veranstaltungen ist mit dem von der Kirchengemeinde benannten Beauftragten eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
    Unmittelbar vor der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten zur eigenen Sicherheit nochmals vom Mieter auf evtl. Schäden zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unter dem im Mietvertrag angehängten Übergabe – Übernahmeprotokoll angegebenen Telefonnummer umgehend noch vor der Veranstaltung (evtl. 1Anrufbeantworter) zu melden. Alle Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Veranstaltungen entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages in den dort angegebenen Zustand zu bringen und von der benannten Person abzunehmen.
    Alle Beschädigungen sind zu ersetzen.
    Evtl. weitere Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

  5. Hinweise für die Benutzung
    a) Sauberkeit und Ordnung
    • Für eine besenreine Reinigung der genutzten Räume ist grundsätzlich nach Beendigung der Veranstaltungen zu sorgen.
    • Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine glimmenden Zigarettenkippen oder andere brennbaren bzw. brennende Materialien in die vorhandenen Papierkörbe oder Plastikeimer geworfen werden.
    • Zum Rauchen kommen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.
    • Die sanitären Einrichtungen sind so sauber zu halten, wie man sie selbst vorfinden will. Etwaige Verstopfungen sind sofort mitzuteilen.
    • Es ist untersagt, Küchenabfälle, Fette und Öle, Vorlagen oder sonstige nicht zweckbestimmte Gegenstände in die Toiletten und/oder in die Wasch- bzw. Ausgussbecken zu werfen.
    • Beim Verlassen des Pfarrheims sind alle Außentüren bzw. Innenhoftore abzuschließen. Außerdem sind alle Lichter, auch die Außenlichter, an den Türen auszuschalten.
    • Entstandene und vorhandene Schäden sind im Pfarrbüro mitzuteilen.
    b) Energie
    • Um zu gewährleisten, dass so wenig wie möglich Strom, Gas und Wasser verschwendet werden, sind alle Nutzer verpflichtet, sparsam mit Energie umzugehen.
    • Dies bedeutet im Besonderen, dass möglichst Räume genutzt werden, die der Gruppengröße entsprechen (z.B. Sollten drei Personen nicht den Saal, sondern einen Gruppenraum nutzen).
    • Auf sparsamen Energieverbrauch ist zu achten, besonders im Umgang mit Heizung und Beleuchtung. Fenster dürfen während der Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften geöffnet werden, auf keinen Fall jedoch, um die Raumtemperatur zu regeln.
    • Nach Beendigung der Veranstaltung sollen die Heizungsthermostate auf -1- zurückgedreht werden.
    • Unnötige Wasserverschwendung ist zu vermeiden.
    c) Ruhestörender Lärm
    • Bei Veranstaltungen mit Musik ist ab 22 Uhr die Lautstärke so weit zu reduzieren, dass benachbarte Anwohner nicht gestört werden. Dies gilt auch bei geöffneten Fenstern. Geltende gesetzliche Bestimmungen finden Anwendung.
    • Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass parallel in der Kirche stattfindende Veranstaltungen nicht gestört werden.
    d) Küchen
    • Lassen Sie keine Lebensmittel oder Speisereste in der Küche oder den Abfalleimern liegen. Lebensmittelabfälle sind von den Nutzern des Pfarrheimes selbst zu beseitigen.
    • Der Kühlschrank ist nach jeder Veranstaltung zu entleeren und zu reinigen.
    • Grundsätzlich sollte jede Gruppierung oder jeder sonstige Benutzer eigene Küchenhandtücher mitbringen.
    • Beim Verlassen der Küche muss der Wasserhahn vom Geschirrspüler abgedreht werden.
    • Bei Benutzung eines Partyservices ist auf die Trennung des Geschirrs und der Bestecke zu achten.
    e) Garderoben
    • Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

    Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Jugendschutzes, sind streng einzuhalten. Bei Verstößen hat der Kirchenvorstand grundsätzlich das Recht, Hausverbote auszusprechen und Schadensersatzforderungen einzufordern.