Vermietung: Pfarr- und Jugendheim St. Hubertus
Hausordnung des Pfarrheims St.Hubertus zu Köln-Flittard
- 1. Allgemeines
- Das Pfarrheim von St. Hubertus ist ein Gebäude der Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus und steht allen kirchlichen Gruppierungen der Pfarrei «Christen am Rhein» in Flittard/Stammheim/Bruder Klaus zur Verfügung.
- Mit dem Gebäude und all seinen Einrichtungsgegenständen ist immer pfleglich und schonend umzugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Ordnungsprinzip.
- Eine Vermietung des Pfarrheimes bedarf prinzipiell und ohne Ausnahme einer Genehmigung des Kirchenvorstandes St. Hubertus.
- 2. Hinweise zum Belegungsverfahren und zur Reservierung
- Die Belegung des Pfarrheims durch Gruppierungen der Gemeinde ist in jedem Fall und ohne Ausnahme im Pfarrbüro anzuzeigen und dort abzustimmen. Die Bedeutung der Veranstaltung (z. B. gehen Gottesdienstliche Veranstaltungen immer vor allem anderen), dann die Reihenfolge der Anmeldungen, ist ausschlaggebend.
- Alle kirchlichen Gruppen der Pfarrei «Christen am Rhein» können das Pfarrheim gebührenfrei benutzen, solange für Veranstaltungen kein Eintritt erhoben wird, um private Gewinne zu tätigen.
- Private Veranstaltungen (z. B. getarnte Geburtstagsfeiern) sind untersagt.
- Das Erheben von so genannten Unkostenbeiträgen kann nach Einzelfallprüfung durch den Kirchenvorstand gestattet werden.
- Bei nicht gemeldeten Veranstaltungen besteht kein Versicherungsschutz über die Pfarrgemeinde. Außerdem behält sich der Kirchenvorstand in solchen Fällen das Recht vor, ein Hausverbot auszusprechen.
- 3. Vermietung
- Die Nutzung vom Pfarrsaal und der Küche für private Veranstaltungen ist gebührenpflichtig. Sie ist möglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Sollte es sich bei den genannten Wochentagen um Feiertage handeln, entscheidet der Kirchenvorstand im Einzelfall. Alle politischen Parteien sind von der Vermietung ausgeschlossen. Es besteht keinerlei Anspruch auf Vermietung gegenüber der Kirchengemeinde.
- Vorabbuchungen sind möglich, der Mietvertrag wird aber erst drei Monate vor der geplanten Veranstaltung schriftlich geschlossen. Er gilt dann als endgültige Zusage seitens der Kirchengemeinde.
- Die Miete beträgt 150,00 EUR für Gemeindemitglieder aus Flittard, für auswärtige Mieter betragt die Miete 180,00 EUR. (Bei Schlüsselübergabe am Vorabend entstehen Mehrkosten von 25,00 EUR) Zusätzlich ist eine Kaution von 300,00 EUR zu hinterlegen. Diese Mietsätze können bei Bedarf vom Kirchenvorstand geändert werden.
- 4. Abnahmekontrolle bei einer Vermietung
Der Zugang zum Pfarrheim sowie die Schlüsselübernahme sind rechtzeitig mit dem Pfarrbüro abzuklären. Vor und nach den Veranstaltungen ist mit dem von der Kirchengemeinde benannten Beauftragten eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Unmittelbar vor der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten zur eigenen Sicherheit nochmals vom Mieter auf evtl. Schäden zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind dem Pfarrbüro (663704) umgehend noch vor der Veranstaltung auf Anrufbeantworter zu melden. Alle Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Veranstaltungen bis spätestens 15.30 Uhr am Miettag in einen besenreinen und geordneten Zustand zu bringen und von der benannten Person abzunehmen.
Alle Beschädigungen sind zu ersetzen.
Weitere Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
5. Hinweise für die Benutzung
- a) Sauberkeit und Ordnung
- Für eine besenreine Reinigung der genutzten Räume ist grundsätzlich nach Beendigung der Veranstaltungen zu sorgen.
- Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine glimmenden Zigarettenkippen oder andere brennbaren bzw. brennende Materialien in die vorhandenen Papierkörbe oder Plastikeimer geworfen werden.
- Die sanitären Einrichtungen sind so sauber zu halten, wie man sie selbst vorfinden will. Etwaige Verstopfungen sind sofort mitzuteilen.
- Es ist untersagt, Küchenabfälle, Fette und Öle, Vorlagen oder sonstige nicht zweckbestimmte Gegenstände in die Toiletten und/oder in die Wasch- bzw. Ausgussbecken zu werfen.
- Beim Verlassen des Pfarrheims sind alle Außentüren bzw. Innenhoftore abzuschließen. Außerdem sind alle Lichter, auch die Außenlichter, an den Türen auszuschalten.
- Entstandene und vorhandene Schäden sind im Pfarrbüro mitzuteilen.
- b) Energie
- Um zu gewährleisten, dass so wenig wie möglich Strom, Gas und Wasser verschwendet werden, sind alle Nutzer verpflichtet, sparsam mit Energie umzugehen.
- Dies bedeutet im Besonderen, dass möglichst Räume genutzt werden, die der Gruppengröße entsprechen (z.B. Sollten drei Personen nicht den Saal, sondern einen Gruppenraum nutzen).
- Auf sparsamen Energieverbrauch ist zu achten, besonders im Umgang mit Heizung und Beleuchtung. Fenster dürfen während der Heizperiode nur kurzzeitig zum Lüften geöffnet werden, auf keinen Fall jedoch, um die Raumtemperatur zu regeln.
- Nach Beendigung der Veranstaltung sollen die Heizungsthermostate auf zurückgedreht werden.
- Unnötige Wasserverschwendung ist zu vermeiden.
- c) Ruhestörender Lärm
- Bei Veranstaltungen mit Musik ist ab 22 Uhr die Lautstärke so weit zu reduzieren, dass benachbarte Anwohner nicht gestört werden. Dies gilt auch bei geöffneten Fenstern.
- Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass parallel in der Kirche stattfindende Veranstaltungen nicht gestört werden.
- d) Küche
- Lassen Sie keine Lebensmittel oder Speisereste in der Küche oder den Abfalleimern liegen. Lebensmittelabfälle sind von den Nutzern des Pfarrheimes selbst zu beseitigen.
- Der Kühlschrank ist nach jeder Veranstaltung zu entleeren und zu reinigen.
- Grundsätzlich sollte jede Gruppierung oder jeder sonstige Benutzer eigene Küchenhandtücher mitbringen.
- Beim Verlassen der Küche muss der Wasserhahn vom Geschirrspüler abgedreht werden.
- Bei Benutzung eines Partyservices ist auf die Trennung des Geschirrs und der Bestecke zu achten.
- e) Garderobe
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Jugendschutzes
sind streng einzuhalten. Verstöße werden mit
Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls mit Hausverbot geahndet.









